Rechtsprechung
   BGH, 18.03.2010 - III ZR 74/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6781
BGH, 18.03.2010 - III ZR 74/09 (https://dejure.org/2010,6781)
BGH, Entscheidung vom 18.03.2010 - III ZR 74/09 (https://dejure.org/2010,6781)
BGH, Entscheidung vom 18. März 2010 - III ZR 74/09 (https://dejure.org/2010,6781)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,6781) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Ersatzansprüche gegen einen Wirtschaftsprüfer wegen Verletzung von Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage; Ersatz des sog. Zeichnungsschadens wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersatzansprüche gegen einen Wirtschaftsprüfer wegen Verletzung von Aufklärungspflichten im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage; Ersatz des sog. Zeichnungsschadens wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorvertragliche Aufklärungspflichten bez. Mittelverwendung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 15.11.2006 - VIII ZR 3/06

    Abgrenzung zwischen "neuen" und "gebrauchten" Tieren (hier: sechs Monate altes

    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - III ZR 74/09
    Weiterhin kann sich der Beklagte nicht auf die in § 4 Abs. 4 MVKV bestimmte Ausschlussfrist berufen, da sie entgegen § 309 Nr. 7 Buchst. b BGB auf eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist auch für Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen hinausläuft (vgl. BGHZ 170, 31, 37 f, 45 Rn. 19 f, 38; Senatsurteil vom 29. Mai 2008 - III ZR 59/07 - NJW-RR 2008, 1129, 1134 Rn. 35; BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 - Xa ZR 141/07 - NJW 2009, 1486, 1487 Rn. 17, 20).
  • BGH, 26.02.2009 - Xa ZR 141/07

    Verkürzung der Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Reisemängeln unwirksam

    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - III ZR 74/09
    Weiterhin kann sich der Beklagte nicht auf die in § 4 Abs. 4 MVKV bestimmte Ausschlussfrist berufen, da sie entgegen § 309 Nr. 7 Buchst. b BGB auf eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist auch für Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen hinausläuft (vgl. BGHZ 170, 31, 37 f, 45 Rn. 19 f, 38; Senatsurteil vom 29. Mai 2008 - III ZR 59/07 - NJW-RR 2008, 1129, 1134 Rn. 35; BGH, Urteil vom 26. Februar 2009 - Xa ZR 141/07 - NJW 2009, 1486, 1487 Rn. 17, 20).
  • BGH, 19.06.2008 - III ZR 46/06

    Willenserklärungen einer Außen-GbR und ihre Tücken

    Auszug aus BGH, 18.03.2010 - III ZR 74/09
    Damit unterliegt der Nachprüfung nur, ob sich der Tatrichter mit dem Prozessstoff und etwaigen Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinander gesetzt hat, die Würdigung also vollständig und rechtlich möglich ist und nicht gegen Denk- und Erfahrungssätze verstößt (z. B.: Senatsurteile vom 5. November 2009 - III ZR 6/09 - ZNotP 2010, 30, 31, Rn. 8 und vom 19. Juni 2008 - III ZR 46/06 - NJW-RR 2008, 1484, 1485, Rn. 22 jeweils m. w. N.).
  • OLG München, 14.06.2016 - 5 U 1682/16

    Haftung des Treuhänders für den Zeichnungsschaden - Zurechnung des

    Die dort bestimmte Ausschlussfrist läuft entgegen § 309 Nr. 7b BGB auf eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist auch für Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen hinaus (BGH, Urteil vom 18.03.2010 - III ZR 74/09 Rn. 19 m. w. N.).
  • LG Wiesbaden, 01.11.2012 - 10 O 139/11

    Zu den Pflichten eines Mittelverwendungskontrolleurs

    Da ein Konto, über das nur unter Mitwirkung des Beklagten verfügt werden konnte, eine zentrale Bedingung des Mittelverwendungskontrollvertrags darstellte und Voraussetzung für die effektive Verwirklichung dieses Schutzzweckes war, durfte der Beklagte nicht ohne eigene Vergewisserung darauf vertrauen, dass die für das Sonderkonto bestehenden Zeichnungsbefugnisse den Anforderungen des Mittelverwendungskontrollvertrages entsprachen (vgl. BGH, Urteil vom 18.3.2010, Az.: III ZR 74/09, zitiert nach Juris, dort Rdnr. 12 f).

    Die Regelung enthält unter Verstoß gegen § 309 Nr. 7 lit. b BGB eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist auch für Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen (vgl. BGH Urteil vom 18.3.2010, Az.: III ZR 74/09, zitiert nach Juris, Rdnr. 19 m.w.N.).

  • OLG München, 19.12.2011 - 19 U 2542/11

    Prospekthaftung bei Kapitalanlagen: Schutzwirkung eines

    Die in dem Mittelverwendungskontrollvertrag vorgesehene Haftungsfreizeichnung nebst kenntnisunabhängiger Verjährung hält einer AGB-rechtlichen Prüfung offensichtlich nicht stand (vgl. z.B. BGH vom 29.05.2008 - III ZR 59/07 zu C. III, und vom 18.03.2010 - III ZR 74/09 zum Falk-Zinsfonds).
  • OLG München, 07.05.2012 - 17 U 2787/11

    Mittelverwendungskontrollvertrag: Vorvertragliche Hinweispflichten des

    Die in dem Mittelverwendungskontrollvertrag vorgesehene Haftungsfreizeichnung nebst kenntnisunabhängiger Verjährung hält einer AGB-rechtlichen Prüfung offensichtlich nicht stand (vgl. zB BGH vom 29.05.2008 - III ZR 5907 zu Cinerenta III und vom 18.03.2010 - III ZR 74/09 zum Falk-Zinsfonds).
  • LG Wiesbaden, 27.02.2013 - 5 O 177/12

    Zu den Pflichten eines Mittelverwendungskontrolleurs

    Die Regelung verstößt gegen § 309 Nr. 7b BGB, da sie eine Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsvorschrift auch für Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen vorsieht (BGH, Urteil vom 18.03.2010 - III ZR 74/09 - zit. n. Juris).
  • OLG München, 24.03.2010 - 20 U 5075/09

    Kapitalanlage: Schadensersatz wegen Beteiligung an einer Zinsfonds GbR; Ansprüche

    Nur in diesem Fall kann der Kläger verlangen so gestellt zu werden, als ob er der Fondsgesellschaft nicht beigetreten wäre - wie er es mit der begehrten Übernahme seiner Beteiligung durch den Beklagten beantragt (BGH a.a.O. Rn. 33, fortgesetzt u.a. in BGH vom 18.03.2010, III ZR 74/09, Rn. 18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht